FIZA, a.s.
Hrozňatova 3
615 00 Brno


Identifikations-Nr.: 26252325
USt.-Ident.-Nr.: CZ26252325

tel./fax: 548 226 253 Sitz
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Unsere Wirtschaftsprüfer - und Beratungsgesellschaft hält darauf, dass sie ihre auf den jeweils neuesten Kenntnisstand kommenden Dienstleistungen vollständig und präzise erbringt. Wir arbeiten mit verschiedenen Sachverständigeninstituten und Fachleuten zusammen, damit wir ihr Unternehmen vollkommen begreiflicherweise erfassen und Ihnen eine professionelle und gewinnbringende Lösungskonzepte anbieten können.

Steuerberatung

Die Steuerberatung stellt spezifische Dienste dar, die zum richtigen Erfüllen von Steuerauflagen erbracht werden. Dank unseren Beratungsdiensten können die Steuerauflagen optimiert werden. Wir arbeiten mit diversen Experten zusammen, welche die Gesetzestexte verfassen und mit Anmerkungen versehen, daher behalten wir eine gute Übersicht darüber und sind von allen Neuheiten und aktuellen Berichten in Kenntnis gesetzt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihnen relevante und nutzbare Informationen erteilen.

Wir können für Sie Lösungskonzepte zusammenbringen und im Bereich aller Steuerarten beraten wie folgt:

  • wir nehmen Steuerprüfungen vor, die der Untersuchung von einzelnen Steuerabrechnungen Ihres Unternehmens dienen sollen,
  • wir bereiten die Einkommensteuererklärungen vor,
  • wir erstellen die Mehrwertsteuererklärungen,
  • wir bereiten die Steuererklärungen zur Liegenschaftssteuer, Liegenschaftübertragungssteuer und im Bedarfsfalle auch andere Steuererklärungen vor,
  • wir kennen zahlreiche Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuern optimieren können,
  • andere Dienstleistungen

Wir kommen immer mit guten Ratschlägen zurecht. Wir überprüfen die Richtigkeit der Steuerauflagen im Umsatz von Dutzenden Millionen tschechischen Kronen und unsere Kunden gehen bei ihrem jeweiligen Finanzamt glatt reibungslos ab.

Wir nehmen unsere Wirtschaftsprüfungen, sowie die Steuerberatungsdienste im Rahmen eines Geschäftsjahres so vor, dass keine Interessenkollision gegeben ist und der ethische Kodex nicht verletzt wird. Aus dem Gesetz ergibt es sich dessenungeachtet, dass nur die Erstellung der Einkommensteuererklärung selbst durch den Wirtschaftsprüfer in der Gesellschaft, wo die Wirtschaftsprüfung durchgeführt wird, untersagt ist.